Immobilie verkaufen in Berlin

Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe begleiten wir den gesamten Verkauf Ihrer Berliner Immobilie. Sie behalten dabei jederzeit die Entscheidung — wir übernehmen die Arbeit.

Unser Verkaufsprozess

  1. 1. Erstgespräch

    Unverbindliches Gespräch zu Ihrer Immobilie, Ihren Zielen und Ihrem Zeitrahmen.

  2. 2. Marktanalyse

    Fundierte Preiseinschätzung auf Basis vergleichbarer Verkäufe und aktueller Berliner Marktdaten.

  3. 3. Vermarktung

    Aufbereitung der Unterlagen, Exposé und gezielte Ansprache passender Interessenten.

  4. 4. Interessentenmanagement

    Vorqualifizierung, Besichtigungen und laufende Rückmeldung an Sie.

  5. 5. Verhandlung

    Verhandlungsführung in Ihrem Interesse bis zur Einigung über den Kaufpreis.

  6. 6. Abschluss

    Begleitung bis zum Notartermin und darüber hinaus bis zur Übergabe.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Die Verkaufsdauer variiert je nach Immobilie, Lage und Marktbedingungen. Im Durchschnitt dauert ein Verkauf in Berlin zwischen 3 und 6 Monaten von der Beauftragung bis zum Notartermin.

Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf?

Für einen reibungslosen Verkauf benötigen wir unter anderem: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung (bei Wohnungen), Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

Wie funktioniert die Immobilienbewertung?

Wir erstellen eine fundierte Marktpreiseinschätzung basierend auf vergleichbaren Verkäufen, aktuellen Marktdaten und den individuellen Merkmalen Ihrer Immobilie. Eine professionelle Bewertung vor Ort ist die Grundlage für eine erfolgreiche Preisstrategie.

Benötige ich einen Energieausweis?

Ja, der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Unsere Maklerprovision beträgt 6 % zzgl. gesetzlicher USt. (7,14 % brutto). Bei Wohnungen, Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien wird die Provision seit der gesetzlichen Neuregelung (§ 656c BGB) gleichmäßig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt – jeweils 3 % zzgl. USt. Bei Mehrfamilienhäusern (Anlageimmobilien) greift diese Teilungspflicht nicht. Hier ist die Provision frei verhandelbar und wird in der Regel vollständig vom Käufer getragen. Die genauen Konditionen besprechen wir transparent im Erstgespräch.

Was passiert beim Notartermin?

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet. Der Notar verliest den Vertrag, erläutert die wichtigsten Punkte und beide Parteien unterzeichnen. Wir begleiten Sie zu diesem Termin.

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